Ergänzung der Planungen des Bundes im Rahmen des Besonderen Notfallplanes für kontaminierte Gebiete um Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung (PsyKoG BfS)

Kurztitel: „Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung in kontaminierten Gebieten“

Laufzeit 01/2026 – 04/2027

Nach dem Reaktorunglück von Fukushima 2011 erfolgte in Deutschland die Neuausrichtung des radiologischen Notfallschutzes. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht abgestimmte Notfallpläne zwischen Bund und Ländern vor, einschließlich besonderer Notfallpläne (BNoPl).

Der besondere Notfallplan des Bundes für kontaminierte Grundstücke und Gewässer (BNoPl-Bund-Gebiete) wird derzeit erarbeitet. Er beschreibt insbesondere Konzepte und Strategien zur Bewältigung der Nachfreisetzungsphase eines Notfalls. Nichtradiologische Kriterien, die zur Vermeidung bzw. Verringerung psychosozialer Konsequenzen radiologischer Notfälle beitragen können, werden ebenfalls adressiert.

Team HF identifiziert im Auftrag des BfS entsprechende Anknüpfungspunkte und erarbeitet im Forschungsprojekt eine fachliche Grundlage, die es ermöglicht, psychosoziale Aspekte in den BNoPl-Bund-Gebiete und die untergeordneten Planungsdokumente aufnehmen zu können. Im Schwerpunkt geht es um die Vermeidung bzw. Verringerung psychosozialer Konsequenzen radiologischer Notfälle und zur psychosozialen Versorgung der Betroffenen für die Bewältigung der Nachfreisetzungsphase.

Weiterführende Informationen:

Kontakt:
Prof. Dr. Gesine Hofinger
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